Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liefer- und Geschäftsbedingungen für Lieferung von Bildmaterial in analoger und digitaler Form zur Vergabe von Nutzungsrechten

A. Allgemeines

  1. Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Anderweitige Nutzungsvereinbarungen müssen gesondert vereinbart werden. Diese Liefer- und Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die Lieferung von Bildmaterial in analoger und digitaler Form. Als Besteller gilt jede natürliche oder juristische Person und jedes Unternehmen, die/das Bildmaterial (unabhängig von der Qualität und dem Medium) beim Autor bestellt hat. Verwender ist jede natürliche oder juristische Person und jedes Unternehmen, die/das Bildmaterial des Autors für die Veröffentlichung oder zur Herstellung von Produkten für einen unbegrenzten oder begrenzten Kundenkreis verwendet hat.
     
  2. Geliefertes Bildmaterial bleibt stets Eigentum des Autors. Es wird vorübergehend zur Ausübung der Rechte für die auf dem Lieferschein angegebenen Nutzungsarten überlassen. Die Verwendung als Archivmaterial ist gesondert zu vereinbaren. Die Lieferung des Bildmaterials und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen, so weit im Lieferschein nichts Abweichendes angegeben oder sonst schriftlich vereinbart ist.
     
  3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Autor. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o.ä. oder in eigenen Dateien, Rechnern, im Internet oder entsprechenden Medien verwiesen wird, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sowohl für den Fall der Lieferung und ggf. Nutzung analogen Bildmaterials als auch den Fall der übermittlung und ggf. Nutzung elektronisch übermittelter Bilddaten kommt ein Vertragsverhältnis nur auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande, andernfalls darf das übermittelte Bildmaterial bzw. dürfen die übermittelten Bilddaten nicht genutzt werden.
     
  4. Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, Art, Umfang und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung anzugeben, im Falle der Werbung auch das Produkt. Die Bilder dürfen nicht für politische, sexuelle oder sittenwidrige Zwecke verwendet werden. Die Nutzung des Materials ist erst gestattet, nachdem der Autor der geplanten Nutzung und dem mitgeteilten Verwendungszweck zugestimmt hat. "Low-Resolution-Material" von der Website des Autors darf grundsätzlich nur unbearbeitet und zu nicht kommerziellen Zwecken (z.B. als Ansichtsexemplar, Referenz oder Thumbnail für Abstimmungen in der Redaktion oder mit dem Endkunden) verbreitet werden. Eine Digitalisierung von analogem Material und die Weitergabe von digitalem Material im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit dies für die Ausübung der dem Besteller eingeräumten Nutzungsrechte erforderlich ist.
     
  5. Auch für Lieferungen ins Ausland gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

B. Honorare und Nebenkosten

  1. Jede Nutzung meines Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern o.ä. Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.
     
  2. Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung, die vom Besteller anzugeben sind. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller oder keine sonstige Honorarvereinbarung, wird automatisch nach den jeweils geltenden Honorarsätzen des Autors berechnet; im übrigen gelten für die Berechnung eines solchen Honorars bzw. solcher Honorarsätze die Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte in der jeweils gültigen Fassung für die zugrunde liegende Nutzung. Der gesetzliche Mindestanspruch auf angemessene Vergütung (§32 UrhG) bleibt unberührt.
     
  3. Honorare werden in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen stets als Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer angegeben.
     
  4. Sobald der Besteller bekundet hat, dass er das gelieferte oder elektronisch übertragene Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist der Autor berechtigt, ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgt ist. Honorare sind sogleich nach der Veröffentlichung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig, spätestens jedoch einen Monat nach der Erklärung der Annahme des Materials durch den Besteller. Als Veröffentlichung gilt auch die Lieferung von Druckschriften oder elektronischen Medien, in denen das Bildmaterial verwendet wurde, an einen bestimmten Kunden sowie das uploading von Daten auf öffentlich oder für eingetragene Mitglieder zugängliche Internetseiten.
     
  5. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung, auch die Verwendung des bereits honorierten Bildmaterials in einem neuen Medium, ist erneut honorarpflichtig und bedarf meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung. Im Falle unberechtigter Nutzung und/oder Weitergabe meines Bildmaterials gilt die Vertragsstrafenregelung gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
     
  6. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen mindestens einen Aufschlag von 100% des jeweiligen Grundhonorars.
     
  7. Nebenkosten für die Beschaffung eines bestimmten Bildmaterials im Auftrag des Bestellers (z.B. Fahrtkosten u.ä.), für eine besonders aufwendige Bearbeitung des Bildmaterials (z.B. besondere Scans, Bereitstellung von Bildern in Sonderformaten etc.) oder für erhöhte Versandkosten (Versand ins Ausland, Versand von Sendungen größer als Briefumschlag B4, Express-Zuschläge, Kurierkosten etc.) können unabhängig vom Honorar in der Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten dem Besteller in Rechnung gestellt werden.
     
  8. Honorarzahlungen müssen immer unter Angabe meiner Rechnungsnummer und der Bildnummer als Verwendungszweck geleistet werden.
     
  9. Falls die vom Besteller bekundete vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht vom Autor zurückverlangt werden.

C. Verwertungs- und Urheberrechte

  1. Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.
     
  2. Geliefertes analoges Bildmaterial bleibt stets Eigentum des Autors. Es wird ausschließlich vorübergehend und zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechtsgesetzes zur Verfügung gestellt. Entsprechendes gilt für digitales Bildmaterial bzw. zur Verfügung gestellte Bilddaten. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z.B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Verwender.
     
  3. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Autors erlaubt. 
     
  4. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes (Fotos) durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet (§14 UrhG). Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz  nicht verfremdet und nicht verfälscht werden. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen/Veränderungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig.
     
  5. Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten oder von elektronisch übertragenen Bilddaten an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso sind Dia-Duplizierungen und die Fertigung von Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Bestellers sowie die Speicherung elektronischer Bilddaten und/oder die Weitergabe derselben an Dritte nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen meiner schriftlichen Genehmigung. Der Besteller ist verpflichtet, mir Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er ggf. dennoch dupliziert, Bilddaten gespeichert oder sonst Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat.
     
  6. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Autors auch dann nicht übertragen werden, wenn die übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§34 Abs. 3 UrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gemäß §34 Abs. 4 UrhG anzusehen.
  7. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
     
  8. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet werden, insbesondere auch nicht in Online-Systemen (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.).
     
  9. Hat der Besteller nicht innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung die Annahme erklärt, kann das Material ohne weitere Bindung an den Besteller anderweitig angeboten werden.
     
  10. Ein Urhebervermerk im Sinne des §13 UrhG wird stets verlangt.
     
  11. Die übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaubnis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller/Verwender nicht verbunden.
     
  12. Der Verwender ist verpflichtet, dem Autor ein Belegexemplar gemäß §25 Verlagsgesetz kostenlos zu liefern.

D. Haftung, Kosten

  1. Die Zahlung des Honorars begründet keine Nutzungsrechte, die über den vereinbarten Rahmen hinaus gehen und keine Eigentumsrechte. Mit der Zahlung von Nebenkosten werden keine Eigentums- oder Nutzungsrechte des Bestellers begründet.
     
  2. Der Besteller haftet für das überlassene Material bis zur Rücklieferung. Bildmaterial, an dem der Besteller keine Nutzungsrechte erwerben möchte bzw. erworben hat, ist bei analogem Bildmaterial innerhalb der auf dem Lieferschein genannten Frist zurückzugeben, bei überschreitung der Ausleihfrist fallen Blockierungskosten in Höhe von 1,50 € pro Tag, höchstens jedoch in Höhe des pauschalen Schadensersatzwertes bei Verlust, an. Bei digitalem Bildmaterial sind die entsprechenden elektronischen Bilddaten im Falle des Nichterwerbs von Nutzungsrechten unverzüglich zu löschen. Die Kosten und das Risiko der Rücklieferung von Negativen, Diapositiven oder größeren Fotopositiven als im Format 9 cm X 13 cm trägt der Besteller. Die Haftung des Bestellers für digitale Daten endet mit der nachweislichen Löschung bzw. Vernichtung der ihm übergebenen Datenträger. Die Beweislast für die Löschung/Vernichtung der Daten liegt beim Besteller.
     
  3. Eine Ablehnung dieser Lieferbedingungen erlangt (bei analogem Bildmaterial) nur durch Rücksendung des gelieferten Bildmaterials innerhalb von drei Werktagen ab Zugang des Bildmaterials beim Besteller und (bei digitalem Bildmaterial) durch Löschung des sog. „Low-Resolution-Materials“ und diesbezügliche schriftliche Bestätigung gegenüber dem Autor vor Anforderung der Bildmaterial-Feindaten Gültigkeit.
     
  4. Der Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung, sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge. Ich übernehme keine Haftung für Bildbeschreibungen. Der Verwender bzw. Besteller hat vor der Nutzung übernommene Bildbeschreibungen zu prüfen. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgebildeter Personen oder des Urheberrechts des Bildautoren durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und/oder Text übernimmt der Autor keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.
     
  5. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Bestellers überein, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und der Autor ist von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt.
     
  6. Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/oder seine Verwendungsabsicht  bekundet hat, ist bei analogem Bildmaterial innerhalb von 90 Tagen nach Empfang zurückzugeben, unabhängig davon, ob der Besteller es tatsächlich genutzt hat oder nicht. Für digitales Bildmaterial gilt eine Löschungsfrist der übertragenen oder auf Datenträger gelieferten Bilddaten spätestens bis zum Ablauf des eingeräumten Nutzungszeitraumes.
     
  7. Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe meines Bildmaterials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte, unberechtigter Fertigung von Diaduplizierungen und Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen sowie der Fertigung von Kopien digitaler Datensätze oder analoger Darstellung der in den Datensätzen enthaltenen Bildinhalte für Archivzwecke des Bestellers sowie Weitergabe derselben an Dritte und für den Fall, dass der Besteller eine nach diesem Vertrag vorzunehmende Löschung von Daten unterlassen hat, wird vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des zweifachen des vereinbarten, üblichen oder des anhand der jeweils gültigen Bildhonorarsätze der MFM zu ermittelnden Nutzungshonorars fällig.
     
  8. Unterbleibt der Urhebervermerk, so hat der Autor Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von  jeweils 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten.
     
  9. Für beschädigte oder nicht zurückgegebene analoge Bildvorlagen ist Schadensersatz zu leisten. Die Höhe das Schadensersatzes richtet sich nach dem Umfang des eingetretenen Schadens und der Art des davon betroffenen Materials in folgender Staffelung:
     
    (a) leichte Beschädigung, die eine weitere Verwendung erlaubt: in einfacher Höhe des jeweils gültigen Bildhonorarsatzes der MFM,
    (b) starke Beschädigung, die eine beschränkte Weiterverwendung erlaubt: in doppelter Höhe des jeweils gültigen Bildhonorarsatzes der MFM,
    (c) Verlust / Zerstörung: in fünffacher Höhe des jeweils gültigen Bildhonorarsatzes der MFM.
     
    Die jeweiligen Beträge der Staffelung pro analogem Bild gelten als vereinbart, ohne dass der Autor die Höhe des Schadens im einzelnen nachzuweisen hat. Die Beträge errechnen sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen, ebenso bleiben mir weitergehende Schadensersatzansprüche und Blockierungskosten (bis zur Höhe des Schadensersatzes für den Fall des Verlustes/Zerstörung) vorbehalten. Werden als verloren gemeldete und berechnete analoge Bildvorlagen innerhalb eines Jahres nach Lieferung aufgefunden und zurückgegeben, so vergüte ich ein Drittel des Verlust-Schadensersatzes; die Berechnung von Blockierungskosten bleibt vorbehalten bzw. werden bereits berechnete Blockierungskosten nicht erstattet.
     
  10. Durch die Leistung von Schadensersatz und/oder einer Vertragsstrafe erwirbt der Besteller weder Eigentum noch Nutzungsrechte am Bildmaterial.
     
  11. Die Nutzungrechte werden auch ohne gesonderte Ankündigung des Autors hinfällig, wenn der Besteller/Verwender die Bestimmungen dieser Liefer- und Geschäftsbedingungen verletzt. Nach Aufhebung des Nutzungsrechts muss der Besteller/Verwender sofort die Verwendung der Bilder einstellen, die Bilder sowie Kopien von allen Speichermedien entfernen und alle anderen Kopien vernichten. Die Kosten für den Erwerb der Nutzungsrechte werden nicht erstattet.

E. Gewährleistung

  1. Der Autor übernimmt keine Haftung für die Bildqualität und die Auflösung der Bilder und für Schäden und Folgeschäden, die nach einer Weiterverarbeitung, Integration und dem Druck der Bilder, wie z.B. durch digitales Rauschen, entstehen. Darüber hinaus übernimmt der Autor auch keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Garantie für die Marktgängigkeit und die Eignung für einen bestimmten Zweck.
     
  2. Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Erfolg geschuldet wird (Werkvertrag), gelten hinsichtlich der Gewährleistung die in diesem Vertrag ausdrücklich vereinbarten Ansprüche des Bestellers. Fehlen derartige Vereinbarungen, kann der Besteller zunächst nur eine Nachbesserung verlangen.
     
  3. Reklamationen, die (bei analogem Bildmaterial) den Inhalt der Sendungen betreffen, sind innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang des Bildmaterials beim Besteller telefonisch und binnen weiterer drei Tage in schriftlicher Form mitzuteilen; Reklamationen (auch betreffend digitales Bildmaterial) hinsichtlich technischer oder sonstiger verdeckter Mängel sind unverzüglich ab Entdeckung in schriftlicher Form vorzubringen. Bei Unterlassung derartiger Reklamationen ist eine Haftung meinerseits für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten/Schäden ausgeschlossen.
     
  4. Soweit eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig unverhältnismäßig ist, kann der Besteller nur das Honorar hinsichtlich des jeweilig mangelhaften Teils der Lieferung mindern oder vom einzelnen Auftrag zurücktreten. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
     
  5. Soweit durch die Mitarbeit eine bestimmte Dienstleistung geschuldet wird (Dienstleistungsvertrag), ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.
     
  6. Der Verwender trägt die alleinige presse-, zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung von Beiträgen. Der Autor übernimmt daher ohne weitere Abrede keine Gewähr für die Rechte Dritter wegen einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber, wenn diese Dritten in veröffentlichten Beiträgen erwähnt oder abgebildet werden, weiterhin auch keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr für deren Persönlichkeits-, Marken-, Urheber- und Eigentumsrechte sowie sonstige Ansprüche in Folge einer Veröffentlichung durch den Verwender. Für die Klärung solcher Rechte ist regelmäßig der Verwender zuständig und er muß die eventuellen Kosten einer Prüfung der Zulässigkeit einer Veröffentlichung tragen.
     
  7. Sofern zwischem dem Autor und dem Verwender streitig ist, ob eine Gewähr für bestimmte Rechte Dritter übernommen wurde oder was als bestimmungsmäßige Eigenschaft des Materials und zulässiger Verwendungszweck vereinbart wurde, ist der Verwender beweispflichtig für den Inhalt der Abreden. Diese sind schriftlich zu treffen.
     
  8. Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z.B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst) obliegen dem Verwender. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen/Veränderungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, machen den Verwender schadensersatzpflichtig. Ferner hat der Verwender in solchen Fällen den Autor von jeglicher Inanspruchnahme der verletzten Personen und/oder Dritter freizuhalten.
     
  9. Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen der Verwendung des Materials durch den Verwender Ansprüche erheben oder presse- und strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, hat der Verwender den Autor von allen damit verbundenen Kosten freizustellen, es sei denn, den Autor trifft die Haftung gegenüber dem Verwender nach den vorstehenden Absätzen. Das gilt auch bei der vereinbarungsgemäßen übertragung der Rechte an Dritte.
     
  10. Der Autor haftet nicht für Schäden, die beim Besteller im Zusammenhang mit der Nutzung der vom Autor angelieferten Dateien eintreten, sei dies durch Computerviren in oder an e-mails oder vergleichbaren übermittlungen oder diesen beigefügten Anhängen, sei dies in oder in Verbindung mit angelieferten Datenträgern. Der Besteller ist verpflichtet, seine Computer und sonstigen Digitalsysteme durch Virenschutzprogramme und weitere branchenübliche Maßnahmen zu schützen und diese Schutzsysteme jeweils auf dem neuesten Stand zu halten, soweit dies  technisch umsetzbar und zumutbar ist.
     
  11. Von den Einschränkungen der Gewährleistungen bei Werk- und Dienstleistungen und Kaufgegenständen (Rechten) ausgenommen sind Mängel und Mangelfolgeschäden, die der Autor durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung herbei geführt hat oder wenn der Autor Mängel arglistig verschwiegen hat oder aber die Mängelfreiheit garantiert hat. Ferner sind ausgenommen Schäden für Leben, Körper oder Gesundheit aufgrund vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung durch den Autor.

F. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges

  1. Für verspätete Zahlungen (ab dem ersten Tag nach Ablauf der eingeräumten Zahlungsfrist) berechne ich Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 1 BGB.
     
  2. Ort der Lieferung ist der Sitz des Bestellers oder eine vom Besteller angegebene abweichende Lieferadresse.
     
  3. Ort der Rücklieferung ist der Sitz des Autors.
     
  4. Gerichtsstand ist Chemnitz.
     
  5. Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.